* Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Tickets vom Umtausch
ausgeschlossen sind. (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312g Widerrufsrecht
…
9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den
Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von
Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur
Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen
Termin oder Zeitraum vorsieht,
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Quelle: BGB